Integration und Bildung

Übersichtsseite für Migrantinnen und Migranten, Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Geflüchtete

Ansprechpersonen im Landkreis Bad Kissingen
  • Bildungsbüro und Integrationsbeauftragter

    Lernen – ein Leben lang: In allen Lebensphasen sollen die Bürgerinnen und Bürger von passenden Bildungsangeboten profitieren können. Zeitgleich sollen die Bildungsmöglichkeiten für Neuzugewanderte, d.h. Geflüchtete sowie Migrantinnen und Migranten, und ebenso alle Neubürgerinnen und Neubürger, koordiniert und verbessert werden.

    Ansprechpersonen:

    Fachstelle Koordination Flüchtlingshilfe
    Friedbert Beck

    Tel. 0971 / 801 4001

    E-Mail: friedbert.beck@kg.de

    Integrationsbeauftragter

     

    Kontakt Bildungsbüro:
    Landratsamt Bad Kissingen – Bildungsbüro

    Münchner Straße 5

    97688 Bad Kissingen

    E-Mail: bildungsbuero@kg.de

     

    Öffnungszeiten:

    Termine sind nach vorheriger Terminvereinbarung grundsätzlich möglich.

  • Ausländerbehörde

    Um als Ausländer in Deutschland leben zu können, wird ein Aufenthaltstitel benötigt (Visum, Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU, Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt). Beantragt wird der Aufenthaltstitel in der Ausländerbehörde des Landratsamtes Bad Kissingen.

    Was Sie noch bei der Ausländerbehörde machen können:

    • Verlängerung des Ankunftsnachweises
    • Aufenthaltsgestattung ausstellen und verlängern
    • Beantragung der Arbeitserlaubnis

    Schritte nach einem positiven Bescheid vom BAMF:

    Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen

    (1) Antragstellung

    Bitte wenden Sie sich an die Ausländerbehörde im Landratsamt Bad Kissingen.

    (2) Termin

    Persönliche Vorsprachen in der Ausländerbehörde sind nur nach vorheriger Terminabsprache während der Öffnungszeiten möglich.

    Bei Bedarf bitte zur Antragstellung einen Dolmetscher mitbringen. Die Kosten für einen Dolmetscher werden von der Ausländerbehörde grundsätzlich nicht übernommen.

     

    Kontakt:
    Landratsamt Bad Kissingen – Ausländerbehörde

    Obere Marktstr. 6

    97688 Bad Kissingen

    E-Mail: auslaenderbehoerde@kg.de

     

    Öffnungszeiten:

    Termine sind nach vorheriger Terminvereinbarung grundsätzlich möglich.

  • Sozialamt

    Nach der Ankunft in Deutschland unterstützt das für den Wohnort zuständige Sozialamt im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) den/die AsylbewerberIn mit Geld- und Sachleistungen, solange der notwendige Lebensunterhalt nicht selbst sichergestellt werden kann. Die Leistungen umfassen die Bedarfe an Essen, Kleidung und Gesundheitspflege, Unterkunft sowie den persönlichen Bedarf (zur Deckung von z.B. Kosten für Fahrkarten, Telefon).

    Für staatliche Hilfen gelten jedoch strenge gesetzliche Voraussetzungen: Bevor Asylbewerber Leistungen bekommen bzw. weiterhin Leistungen nach dem AsylbLG beziehen, müssen sie grundsätzlich eigenes Vermögen oder Einkommen aufbrauchen. Dazu zählt auch das Einkommen oder Vermögen der Familienangehörigen, die im selben Haushalt leben. Für das Vermögen gilt ein Freibetrag von 200 Euro pro Familienmitglied. Wer in einer Flüchtlingsunterkunft wohnt und Einkommen oder Vermögen hat, muss der Kommune die Kosten für die Unterbringung, Verpflegung und andere Sachleistungen erstatten.

    Medizinische Leistungen (ärztliche und zahnärztliche Behandlung) können Asylbewerber nur in Anspruch nehmen, wenn sie zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzuständen dient. Um Krankheiten vorzubeugen erhalten sie auch Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen. Hierfür ist es notwendig sich bei der Sozialhilfeverwaltung, vor dem Arztbesuch, einen sog. Krankenbehandlungsschein aushändigen zu lassen, welcher dem behandelnden Arzt die Möglichkeit gibt seine erbrachten Leistungen abzurechnen und auch ggf. notwendige Überweisungen an Fachärzte zu veranlassen.

    Des Weiteren werden bei Anspruchsberechtigung Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben und andere zusätzliche Leistungen erbracht (z.B. Schwangerschaftsbeihilfe, Erstlingsausstattung für das Baby). Wenden Sie sich hierfür an den für Sie zuständigen Sachbearbeiter.

     

    Kontakt:
    Landratsamt Bad Kissingen – Sozialamt

    Obere Marktstr. 6

    97688 Bad Kissingen

     

    Ansprechpartnerin:

    Die jeweils zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Leistungen für Asylbewerber finden Sie hier.

     

     

    Öffnungszeiten:

    Termine sind nach vorheriger Terminvereinbarung grundsätzlich möglich.

  • Jugendamt

    Aufgaben des Jugendamts: Allgemeine Hilfs- und Unterstützungsangebote für Familien bei

    • Erziehungsproblemen
    • Problemen zwischen Familienmitgliedern
    • Gewalt (körperlich/psychisch) von Eltern, Stiefeltern, Erwachsenen gegen Kindern/ Jugendlichen
    • Gewalt von Kindern/ Jugendlichen gegen Gleichaltrige/ Geschwister
    • Gewalt von Kindern/ Jugendlichen gegen Eltern, Stiefeltern, Erwachsenen
    • Häusliche Gewalt, von der Kinder/ Jugendliche betroffen sind
    • Beratung bei Trennung und Scheidung
    • Jugendgerichtshilfe
    • Frühe Hilfen – KoKi
    • Adoption, Pflegekinderwesen
    • Kindergartenaufsicht
    • Vermittlung, Begleitung und Steuerung von Hilfen zur Erziehung
    • Schutz vor Gewalt und Unterstützung für Kinder / Jugendliche bei Vorliegen einer Gefährdung (z.B. Vernachlässigung, Misshandlung, Missbrauch)

    Das Jugendamt bietet auch Kindern und Jugendlichen Beratung und Unterstützung bei Fragen, Problemen und Notsituationen.

     

    Kontakt:
    Landratsamt Bad Kissingen – Jugendamt

    Obere Marktstr. 6

    97688 Bad Kissingen

    Tel.: 0971 / 801 0

    E-Mail: poststelle@kg.de

     

    Öffnungszeiten:

    Vor einer persönlichen Vorsprache empfehlen wir immer eine vorherige telefonische Terminvereinbarung!

  • Agentur für Arbeit

    Die Agentur für Arbeit ist zuständig, wenn das Asylverfahren noch läuft (Aufenthaltsgestattung) oder wenn Sie geduldet sind (Duldung) oder wenn Sie bereits einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben haben.

    Außerdem ist sie Ansprechpartner

    • bei Fragen zum Übergang Schule-Beruf (Berufsberatung)
    • bei der Arbeitsvermittlung
    • bei der Beratung zur beruflichen Weiterbildung
    • für die Arbeitgeberberatung (Arbeitgeber-Service)

     

    Kontakt:
    Agentur für Arbeit Bad Kissingen

    Columbiastr. 10

    97688 Bad Kissingen

    Tel.: 0800 4 5555 00 (kostenfrei)

    E-Mail: BadKissingen@arbeitsagentur.de

    Homepage: www.arbeitsagentur.de

     

     

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr

    Postanschrift:

    Agentur für Arbeit Schweinfurt

    97418 Schweinfurt

    Bitte nutzen Sie für Ihre Schreiben an die Agentur für Arbeit ausschließlich die Postanschrift. Ihre Unterlagen sind so schneller an der zuständigen Stelle.

     

    Im Berufsinformationszentrum BIZ finden Sie Informationen zu Themen rund um Bildung, Beruf und Arbeitsmarkt. Auch können Sie Online nach Ausbildungs- oder Arbeitsstellen suchen. Sie brauchen keinen Termin und das Angebot ist kostenlos.
    Außerdem gibt es spezielle Bewerbungs-PCs, an denen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen erstellen können. Auch Bewerbungsfotos oder Zeugnisse können Sie einscannen.

    Kontakt:
    BIZ
    Kornacher Str. 6

    97421 Schweinfurt

     

    Öffnungszeiten:

    Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr

    Wir sind weiter online und telefonisch für Sie erreichbar. In dringenden Fällen können Sie auch einen Termin für ein persönliches Gespräch vereinbaren.

    Weitere Informationen zur Beratung und Vermittlung in den Arbeitsmarkt finden Sie unter Ausbildung und Arbeit

     

    Für Anerkannte Flüchtlinge ist das Jobcenter der Ansprechpartner zur Beratung und Vermittlung in den Arbeitsmarkt (Ausnahme: Sie haben Anspruch auf Arbeitslosengeld oder keinen Anspruch auf Bürgergeld, z. B. aufgrund Einkommen/ Vermögen)

  • Jobcenter

    Das Jobcenter ist zuständig für anerkannte Flüchtlinge und ist Ansprechpartner

    bei Hilfsbedürftigkeit:

    • zahlt finanzielle Leistungen

    bei Arbeitslosigkeit:

    • Vermittlung in Arbeit und Qualifizierung, je nach individuellem Bedarf
    • Vermittlung in die Berufsberatung oder die Anerkennung von Zeugnissen
    • ermöglicht z. B. die Teilnahme an einem Sprachkurs (Integrationskurs, berufsbezogene Sprachkurse)

    Weitere Informationen zur Beratung und Vermittlung in den Arbeitsmarkt finden Sie unter Ausbildung und Arbeit

    Für Personen deren Asylverfahren noch läuft oder der Asylantrag abgelehnt wurde (Duldung), ist die Agentur für Arbeit für Fragen der Arbeitsförderung zuständig.

     

    Schritte nach einem positiven Bescheid

    Sie haben einen positiven Bescheid vom BAMF bekommen, das Asylverfahren ist also positiv abgeschlossen, d.h. Sie sind anerkannt. Dann stehen jetzt diese Schritte an:

    1. Persönliche Vorsprache
    • Zu den Öffnungszeiten zum Jobcenter gehen (Bitte bringen Sie den Anerkennungsbescheid, einen Zustellnachweis, sowie identitätsnachweisende Dokumente mit)
    • Registrierung als Kunde – Beginn des Antragsverfahrens für die Gewährung von Bürgergeld
    • Antragsunterlagen werden ausgegeben
    • Beruflicher Werdegang wird erfasst
    • Ein Beratungstermin für die Arbeitsvermittlung wird vereinbart
    • Meldung als arbeitssuchend erfolgt
    1. Leistungsabteilung
    • Wichtig: Es gibt keine Beratung ohne Termin
    • Die Antragsunterlagen für die Gewährung von Bürgergeld werden bei der ersten Vorsprache ausgegeben. Zur Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen ist kein Termin erforderlich, diese können in den Briefkasten geworfen oder an der Info abgegeben werden
    1. Arbeitsvermittlung
    • Wichtig: Es gibt keine Beratung ohne Termin
    • Integrationskursverpflichtung oder Bestätigung über die Teilnahme an einem Integrationskurs mitbringen
    • Sollten Dokumente über Schulbesuch, Ausbildung, Arbeitszeugnis, Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen etc. vorliegen, bitte mitbringen
    • Von besonderen Fähigkeiten (Handwerk, Sprachkenntnisse etc.) berichten
    • Im Vorfeld überlegen, welcher Arbeitsbereich favorisiert wird

    Die Jobcentermitarbeiter dürfen keine Informationen über Jobcenterkunden weitergeben. Als ehrenamtliche Begleitperson ist eine Vollmacht notwendig, die vollständig ausgefüllt und von beiden Parteien unterschrieben werden muss.

     

    Kontakt:
    Jobcenter im Landkreis Bad Kissingen

    Besucheradresse

    Columbiastr. 10

    97688 Bad Kissingen

    Telefonische Erreichbarkeit: 0971 / 7124 300 (Montag – Freitag 8.00 – 18.00 Uhr)

    E-Mail: E-Mails sind nicht sicher und entsprechen nicht den datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Bitte benutzen Sie unseren Postfachservice. Sie erhalten für jede Übermittlung eine Eingangsbestätigung. Den Postfachservice finden Sie unter www.jobcenter.digital.
    Die erforderlichen Zugangsdaten erhalten Sie an unserer Info bzw. haben Sie bei der persönlichen Antragstellung erhalten.

     

    Öffnungszeiten:

    Montag bis Freitag 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr. Bitte beachten Sie, dass die Zeit der telefonischen Erreichbarkeit von den Öffnungszeiten abweicht.
    Online erreichen Sie uns über www.jobcenter.digital täglich rund um die Uhr.

Beratung und Hilfe im Landkreis Bad Kissingen
  • Flüchtlings- und Integrationsberatung

    Zielgruppen:

    • Menschen mit vorübergehendem Aufenthaltstitel
    • Menschen ohne Aufenthaltstitel
    • Menschen mit auf Dauer angelegtem Aufenthalt
    • Akteurinnen und Akteure, die im Feld der Flucht, Migration und Integration tätig/wichtig sind

    Ziele:

    Das Angebot der Migrationsdienste ist in der Regel ein zeitlich befristetes Angebot. Die Ziele orientieren sich an den persönlichen Bedarfen und Bedürfnissen sowie den Perspektiven der Hilfesuchenden. Die Menschen sollen durch Hilfe zur Selbsthilfe unterstützt werden, um ihr Leben eigenständig und verantwortlich zu gestalten. Die Caritas setzt sich für faire Asylverfahren ein, wozu der Zugang zu einer substanziellen Anhörungsvorbereitung gehört, ebenso wie eine umfassende Verfahrensberatung. Operative Ziele finden sich im Rahmenkonzept der Migrationsberatung nach der Beratungs- und Integrationsrichtlinie (BIR).

    Aufgaben der Beratung:

    • Individuelle und bedarfsgerechte Einzelfallberatung
    • Unterstützung beim Spracherwerb / Vermittlung in Integrationskurse
    • Hinzuziehen von Dolmetscherinnen und Dolmetschern / Kulturmittlerinnen und Kulturmittlern
    • Einbeziehung der Ehrenamtsstrukturen und des sozialen Umfelds
    • Unterstützung bei Behördenangelegenheiten
    • Aufzeigen von Perspektiven in Bezug auf Schule, Arbeit und Beruf
    • Vermittlung von Bildungsangeboten
    • Unterstützung bei der Existenzsicherung
    • Vermittlung an andere Fachdienste
    • Beratung bei diversen Problematiken in den Bereichen Ehe, Familie und Gesundheit unter Berücksichtigung des jeweiligen kulturellen Hintergrundes
    • Beratung im Rahmen des Rechtsdienstleistungsgesetzes
    • Verfahrensberatung (Information über den Ablauf des Asylverfahrens, Vorbereitung auf Anhörung, Ergänzungen)
    • Weitergabe von Informationen zu Rechten und Pflichten in Bezug auf das Asylverfahren bzw. den jeweiligen Status, Leistungsansprüchen, Möglichkeiten medizinischer Versorgung
    • Krisenintervention
    • Konfliktarbeit
    • Kurzberatung sowie Erteilung von Auskünften per Telefon
    • Hilfe zur Befähigung zum Ausfüllen von Formularen und Anträgen
    • Rückkehrberatung
    • Beratung von anderen Diensten im Rahmen der interkulturellen Öffnung
    • Akquise von Kindergarten- und Hortplätzen
    • Vermittlung von kulturellen Werten und Normen
    • Gestaltung eines „Miteinanders“ in Unterkunft und Nachbarschaft
    • Gruppenangebote
    • Arbeit mit ehrenamtlichen Helfern
    • Vernetzung und Zusammenarbeit
    • Öffentlichkeitsarbeit
    • Verwaltungstätigkeiten
    • Qualitätssicherung (Supervision, Fort- und Weiterbildungen, etc.)

    Kontakt:

    Agentur für Arbeit Bad Kissingen

    Columbiastr. 10

    97688 Bad Kissingen

    Tel.: 0800 4 5555 00 (kostenfrei)

    E-Mail: BadKissingen@arbeitsagentur.de

    Homepage: www.arbeitsagentur.de

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr

    Postanschrift:

    Agentur für Arbeit Schweinfurt

    97418 Schweinfurt

    Bitte nutzen Sie für Ihre Schreiben an die Agentur für Arbeit ausschließlich die Postanschrift. Ihre Unterlagen sind so schneller an der zuständigen Stelle.

    Im Berufsinformationszentrum BIZ finden Sie Informationen zu Themen rund um Bildung, Beruf und Arbeitsmarkt. Auch können Sie Online nach Ausbildungs- oder Arbeitsstellen suchen. Sie brauchen keinen Termin und das Angebot ist kostenlos.
    Außerdem gibt es spezielle Bewerbungs-PCs, an denen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen erstellen können. Auch Bewerbungsfotos oder Zeugnisse können Sie einscannen.

    Kontakt:
    BIZ
    Kornacher Str. 6
    97421 Schweinfurt

    Öffnungszeiten:

    Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr

    Weitere Informationen zur Beratung und Vermittlung in den Arbeitsmarkt finden Sie unter Ausbildung und Arbeit

    INTEGREAT BAD KISSINGEN

    Für Anerkannte Flüchtlinge ist das Jobcenter der Ansprechpartner zur Beratung und Vermittlung in den Arbeitsmarkt (Ausnahme: Sie haben Anspruch auf Arbeitslosengeld oder keinen Anspruch auf Bürgergeld, z. B. aufgrund Einkommen/Vermögen)

  • Mobiler Jugendmigrationsdienst (bis 27 Jahre)

    Zielgruppe:

    Junge Menschen mit Migrationshintergrund im Alter von 12 bis 27 Jahren mit einer dauerhaften Bleibeperspektive

    Herkunftsländer:

    • EU-Bürgerinnen und EU-Bürger
    • Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler
    • anerkannte junge Flüchtlinge
    • junge Flüchtlinge mit subsidiärer Schutz
    • bei freien Kapazitäten junge Asylbewerberinnen und Asylbewerber

    Aufgaben und Beratung:

    • Individuelle Integrationsförderung
      – Ziele gemeinsam festlegen
      – Fähigkeiten und Kenntnisse erkennen
      – Empfehlung von Angeboten
      – Zusammenarbeit und bei Bedarf Vermittlung an weitere Dienste
    • Entwicklung / Durchführung von Gruppenangeboten
      – Sprach- und Kommunikationstraining (KJP)
      – Bewerbungstraining
      – Hausaufgabenhilfe (Bay. Sozialministerium)

    Kontakt:
    DER PARITÄTISCHE

    Mobiler Jugendmigrationsdienst

    Helena Dück

    Tel.:0160 4153933

    E-Mail: helena.dueck@paritaet-bayern.de

    Beratungszeiten: montags und dienstags

    Zurzeit nur telefonische Beratung möglich, keine Vor-Ort-Beratung!

    Hammelburg: Jugendladen, Kirchgasse 10

    Nach Anfrage

    Bad Kissingen: KIDRO, Maxstr. 40

    Nach Anfrage

    Bad Kissingen: JuKuZ, Geschwister-Scholl-Platz 4

    Nach Anfrage

    Bad Brückenau: R.A.B.E. e.V., Dr. Gartenhof-Str. 4,

    Nach Anfrage

  • SOLWODI - Solidarity with women in distress

    Beratungsstelle für ausländische Frauen und Mädchen in Not

    Zielgruppe:

    Migrantinnen, die von

    • Menschenhandel insbesondere Zwangsprostitution
    • Zwangsverheiratung/Gewalt im Namen der Ehre
    • Gewalt (ohne/befristeten Aufenthaltstitel) oder
    • Genitalverstümmelung

    bedroht oder betroffen sind oder

    • mit unserem Rückkehr-Projekt in ihr Heimatland zurückkehren möchten.

    Hilfsangebote:

    • bei Bedarf: Unterbringung in einer Frauenschutzwohnung (5 Plätze)
    • kurz- und langfristige sozialpädagogische Beratung und Begleitung -anonym, kostenlos, überkonfessionell-
    • Diese umfasst je nach individueller Situation:
    • psychosoziale Beratung
    • Unterstützung bei Behördengängen
    • Vermittlung und Begleitung zu Rechtsanwälten, Ärzten, Polizei, etc.
    • Hilfestellung bei der Arbeits- und Wohnungssuche
    • Hilfe bei Aufenthalts- und Integrationsproblemen
    • Vermittlung von Deutschkursen
    • Spezialisierte Rückkehrberatung

    Kontakt:

    SOLWODI Bayern e.V.

    Seehof 1

    97688 Bad Kissingen

    Telefon 0971 / 802 759

    bad.kissingen@solwodi.de

     

    Beratungszeiten:

    Telefonische Erreichbarkeit Montag – Freitag 9.00 – 17.00 Uhr 

  • Kolping-Bildungszentrum: Jobbegleiter

    Zielgruppe:

    • Geflüchtete Menschen über 25 Jahren
    • Ansässige Unternehmen, die einen geflüchteten Menschen eingestellt haben oder einstellen wollen

    Aufgaben:
    Für geflüchtete Menschen
    :

    • Integration in Arbeit
    • Herstellen von Kontakten
    • Lotse und erster Ansprechpartner bei der Alltagsbewältigung
    • Koordinierungspunkt zwischen Behörden, Ämtern und Beratungsstellen

     

    Für Unternehmen:

    • Unterstützung bei der Suche nach passenden Mitarbeitern
    • Unterstützung bei rechtlichen Fragen
    • Bei Stabilisierung von Arbeitsverhältnissen
    • Interkulturelle Schulungen

     

    Kontakt:
    Kolping-Bildungszentrum
    Nebenstelle Bad Kissingen

    Kapellenstr. 5

    97688 Bad Kissingen

    Telefon: 0971 / 699 36 41

    Mobil: 0151 / 1801 3378

     

    Ansprechpartnerin:
    Katharina Ferraro-Gnörich
    Tel.: 0971 7853809
    Mobil: 0151 55130405

    E-Mail: jobbegleiter@kolping-bildung-schweinfurt.de

     

    Beratungszeiten:
    Montag – Mittwoch von 8.00 – 16.00 Uhr

    Donnerstag und Freitag nach Vereinbarung

  • Integrationslotsin

    Zielgruppe:

    Anlauf- und Koordinierungsstelle für alle Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Bad Kissingen, die sich ehrenamtlich im Bereich Integration und Asyl engagieren oder dies anstreben.
    Die Integrationslotsin ist eine koordinierende Stelle für sämtliche Akteure im Landkreis Bad Kissingen, wie den Helferkreisen, der Migrationsberatungsstellen, dem Landratsamt, der Malteser, der Schulen und Ausbildungsstellen.

    Aufgaben:

    • Ansprechpartnerin und Beratung für Ehrenamtliche bei Fragen und Problemen
    • Vernetzung zwischen Ehrenamtlichen und Fachstellen bei Fragen zur Integration und  regionalen Akteuren
    • Koordination und Unterstützung von ehrenamtlich tätigen Helfern
    • Ansprechpartner und Netzwerker für ehrenamtliche Helfer und Helferkreise
    • Organisation und Durchführung von Veranstaltungen und Schulungen, Qualifizierung und Austauschtreffen zu aktuellen Themen der Integration
    • Unterstützung bei der Suche nach Wohnraum für Menschen mit Migrationshintergrund

     

    Kontakt:
    Caritasverband für den Landkreis Bad Kissingen e.V.

    Jessica Müller

    Hartmannstr. 2a

    97688 Bad Kissingen

    Tel: 0971 / 7246 9230

    Mobil: 0151 4405 1828

    E-Mail: integrationslotsin@caritas-kissingen.de

  • Rückkehrberatung

    Staatliche Rückkehrberatung

    Die staatliche Rückkehrberatung bei der Zentralen Ausländerbehörde der Regierung von Unterfranken unterstützt auf Wunsch ausreisepflichtige und rückkehrwillige Ausländer dabei, ihre Rückkehr in die Heimat zu organisieren und zu finanzieren. Darüber hinaus ist es das Bestreben, den Rückkehrenden eine Perspektive zur nachhaltigen Reintegration in ihrer Heimat zu ermöglichen.

    Möchten Sie mehr Information um eine Entscheidung treffen zu können? Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen unverbindlichen Beratungstermin um Ihre Fragen beantworten zu können.

    Kontakt:
    Rückkehrberatung
    Zentrale Ausländerbehörde Unterfranken
    Kasernenweg 1
    Gebäude 209, Raum 312
    97424 Schweinfurt
    Telefon: 09721 / 6536-308
    Telefax: 09721 / 6536-903
    E-Mail: rueckkehrberatung@reg-ufr.bayern.de

    Wir beraten Sie in den folgenden Sprachen:

    Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Albanisch, Russisch, Ukrainisch, Arabisch, Türkisch, Kurdisch (Sorani)

     

    Zentrale Rückkehrberatung

    Sie wollen in Ihr Heimatland zurück, bevor das BAMF über Ihren Asylantrag entschieden hat? Sie wissen nicht, wie Sie Ihren Reisepass wieder zurückbekommen oder Sie brauchen finanzielle Hilfe für die Rückreise? Die Zentrale Rückkehrberatung (ZRB) berät Sie über Möglichkeiten, wie die freiwillige Ausreise in Ihr Heimatland funktionieren kann. Die Beratung ist ergebnisoffen. Das heißt, Sie entscheiden nach der Beratung selbst, ob Sie freiwillig ausreisen möchten oder nicht.

    Kontakt:
    Zentrale Rückkehrberatung für Westbayern
    Caritasverband für die Diözese Würzburg e.V.
    Franziskanergasse 3
    97070 Würzburg
    Tel. 0931 / 386 66 782
    Fax 0931 / 386 66 695
    info@zrb-westbayern.de
    www.zrb-nordbayern.de

Helferkreise im Landkreis Bad Kissingen
  • Helferkreise im Landkreis Bad Kissingen

    Die Ehrenamtlichen helfen geflüchteten Personen oder Menschen mit Migrationshintergrund  sich in ihrer Umgebung zu orientieren, an Freizeit- und Sportangeboten teilzunehmen und helfen Ihnen, wenn Sie Fragen zum täglichen Leben haben. Auch wenn ein Brief auf Deutsch nicht verstanden wird oder bei Fragen zu einem Bankkonto können die Ehrenamtlichen helfen. Viele Helferkreise bieten auch Hilfe beim Deutsch lernen an.

    Integrationslotsin
    Bei Fragen zu den Helferkreisen oder bei Interesse, sich ehrenamtlich zu engagieren bekommen Sie Informationen bei der Integrationslotsin des Landkreises. Sie ist Anlauf- und Koordinierungsstelle für alle Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Bad Kissingen, die sich ehrenamtlich im Bereich Integration und Asyl engagieren oder dies anstreben.
    Die Integrationslotsin ist eine koordinierende Stelle für sämtliche Akteure im Landkreis Bad Kissingen, wie den Helferkreisen, der Migrationsberatungsstellen, dem Landratsamt, der Malteser, der Schulen und Ausbildungsstellen.

    Aufgaben:

    • Ansprechpartnerin und Beratung für Ehrenamtliche bei Fragen und Problemen
    • Vernetzung zwischen Ehrenamtlichen und Fachstellen bei Fragen zur Integration und  regionalen Akteurinnen und Akteure
    • Koordination und Unterstützung von ehrenamtlich tätigen Helferinnen und Helfern
    • Ansprechpartnerin und Netzwerker für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer sowie Helferkreise
    • Organisation und Durchführung von Veranstaltungen und Schulungen, Qualifizierung und Austauschtreffen zu aktuellen Themen der Integration
    • Unterstützung bei der Suche nach Wohnraum für Menschen mit Migrationshintergrund

    Kontakt:
    Caritasverband für den Landkreis Bad Kissingen e.V.

    Jessica Müller

    Hartmannstr. 2a

    97688 Bad Kissingen

    Tel: 0971 / 7246 9230

    Mobil: 0151 4405 1828

    E-Mail: integrationslotsin@caritas-kissingen.de

     

    Ehrenamtskoordination

    Ebenfalls können Sie sich bei der Ehrenamtskoordination  über Helferkreise informieren. Sie hilft ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern in der Flüchtlingsarbeit und allen interessierten Menschen, die sich im Bereich der Flüchtlingsarbeit und Integration ehrenamtlich engagieren möchten. Ebenso Geflüchteten Menschen jeden Alters und aller Nationen mit und ohne Anerkennung.

    Aufgaben für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer

    • Unterstützung und Informationen für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer
    • Durchführung von Schulungen und Austauschtreffen
    • Hilfe bei der Planung von Gruppenangeboten
    • Organisation, Koordination und Durchführung von ehrenamtlichen Projekten und Angeboten wie z.B.: IKU – Interkulturelle Teestube, Mieterqualifizierung, etc.

    Aufgaben für Geflüchtete

    • Vermittlung von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern (Patenschaften und integrative Einzelmaßnahmen)
    • Organisation von integrativen Gruppenangeboten und niederschwelligen Bildungsangeboten wie z.B.: Kochtreff, 1. Hilfe Kurse für Geflüchtete, etc.

     

    Kontakt:
    Malteser Hilfsdienst e.V.

    Brigitte Schlee-Söder

    Hartmannstraße 2a

    97688 Bad Kissingen

    Tel.: 0971 / 7246 9412

    Mobil: 0170 / 555 3861

    E-Mail: brigitte.schlee-soeder@malteser.org

  • Finanzierung ehrenamtlicher Arbeit

    Der Freistaat unterstützt Deutschunterricht auf ehrenamtlicher Basis finanziell. Lokale
    Initiativen/Träger können eine Pauschale für z. B. Raummiete, Fortbildung, Austausch
    und Lernmittel erhalten. Anträge können gestellt werden bei der Landesarbeitsgemeinschaft der
    Freiwilligen-Agenturen/­Freiwilligen-Zentren in Bayern e.V.

Ausbildung und Arbeit
  • Arbeitsmarktzugang

    Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Geduldete:

    Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Geduldete benötigen grundsätzlich eine Arbeitserlaubnis. Diese muss bei der Ausländerbehörde beantragt werden und kann erst nach Zustimmung der Agentur für Arbeit erteilt werden (Prüfung der Arbeitsbedingungen).

    • Vom 1. – 3. Monat nach Ankunft besteht eine Wartefrist. In dieser Zeit ist eine Arbeitsaufnahme nicht möglich.
    • Nach 3 Monaten der Ankunft besteht ein nachrangiger Zugang zum Arbeitsmarkt. Die Agentur für Arbeit muss ihre Zustimmung geben und prüft, ob es eine/n bevorrechtigte/n Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer für die Stelle gibt und prüft ebenfalls die Arbeitsbedingungen. Zustimmungsfrei sind Berufsausbildungen.
    • Ab dem 16. Monat nach der Ankunft wird keine Vorrangprüfung mehr gemacht. Die Arbeitsbedingungen werden geprüft.
    • Nach 4 Jahren Aufenthalt ist keine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit mehr erforderlich, aber die Arbeitserlaubnis muss trotzdem beantragt werden.

     

    Asylberechtigte, anerkannte Geflüchtete, subsidiär Schutzberechtigte, Kontingentflüchtlinge:

    • Es besteht uneingeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt

     

    Personen aus sicheren Herkunftsstaaten (derzeit Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Senegal und Serbien), die ihren Asylantrag nach dem 31.08.2015 gestellt haben, dürfen generell keiner Beschäftigung nachgehen.

     

    Weitere Informationen „Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten“ finden Sie hier

    Dies ist nur eine knappe Darstellung von detailreichen rechtlichen Vorgaben. Um eine sichere und verbindlich Auskunft zur persönlichen Situation zu erhalten, bitte direkt mit den zuständigen Behörden in Kontakt setzen. Entscheidungen der Ausländerbehörde sind Ermessensentscheidungen am jeweiligen Einzelfall.

     

    Kinder- und Jugendarbeit:

    Kinderarbeit unter 15 Jahren ist nach deutschem Recht grundsätzlich verboten. Ab 13 Jahren dürfen Kinder leichte, für sie geeignete Beschäftigungen ausüben, wie zum Beispiel Zeitungen austragen. Diese Tätigkeiten dürfen die Gesundheit und Entwicklung des Kindes nicht beeinträchtigen.

  • Arbeit finden

    Arbeit zu finden ist für Menschen mit Flucht- oder Migrationshintergrund nicht immer leicht. Oft werden von den Arbeitgebern gute Deutschkenntnisse vorausgesetzt, daher sollten Sie »»Deutsch lernen. So werden Ihre Chancen viel besser, einen Job zu finden.

    Wenn Sie im Ausland bereits schulische und berufliche Bildungsabschlüsse erworben haben, sollten Sie sich darum bemühen, dass diese Abschlüsse anerkannt werden. Näheres finden Sie unter »»Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse

     

    Wer kann bei der Jobsuche helfen?

    Sie können sich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden und werden dort unterstützt und beraten:

    Kontakt:
    Agentur für Arbeit Bad Kissingen

    Columbiastr. 10

    97688 Bad Kissingen

    Tel.: 0800 45 555 00 (kostenfrei)

    Email: badkissingen@arbeitsagentur.de

     

    Öffnungszeiten für persönliche Vorsprachen ohne Termin:
    Montag – Freitag: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

    Die Agentur für Arbeit ist zuständig für Personen, die Arbeitslosengeld nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) III erhalten.

    Die Agentur für Arbeit kann auch Personen unterstützen, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld/Bürgergeld haben.

    Für Personen, die Bürgergeld nach dem SGB II erhalten, ist das Jobcenter zuständig.

    Die Agentur für Arbeit bietet z.B. folgende Unterstützung an:

    • Beratung und Unterstützung bei der Suche nach einer Arbeits- oder Ausbildungsstelle
    • Unterstützung bei der Suche nach einem Integrationskurs oder Berufssprachkurs
    • Beratung und Unterstützung bei der Anerkennung von ausländischen Berufs- oder Studienabschlüssen
    • Vermittlungsunterstützende Maßnahmen (z.B. Coachings, berufliche Integrationsmaßnahmen), sofern die individuellen Voraussetzungen hierfür vorliegen
    • Qualifizierungsmaßnahmen, sofern die individuellen Voraussetzungen hierfür vorliegen

    Die Agentur für Arbeit unterstützt und berät auch Asylbewerberinnen und Asylbewerber im laufenden Asylverfahren mit einer Aufenthaltsgestattung oder Personen mit einer Duldung, sofern diese einen Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt haben. Sofern in der Nebenbestimmung der Aufenthaltsgestattung oder der Duldung steht, dass eine Erwerbstätigkeit mit vorheriger Genehmigung der Ausländerbehörde erlaubt ist und die Ausländerbehörde eine Arbeits- oder Ausbildungserlaubnis in Aussicht stellt, kann sich dieser Personenkreis ebenso bei der Agentur für Arbeit anmelden.

    Nach der Anmeldung bei der Agentur für Arbeit erhalten Sie einen Beratungstermin bei einer Vermittlungsfachkraft. 

    Wenn Sie für das Beratungsgespräch einen Dolmetscher benötigen, teilen Sie dies bitte vorher in der Agentur für Arbeit mit. Für manche Sprachen steht eine telefonische Dolmetscher-Hotline zur Verfügung.

    Die Vermittlungsfachkraft bespricht mit Ihnen Ihre beruflichen Erfahrungen und verschafft sich einen Überblick über Ihre Fähigkeiten und beruflichen Erfahrungen.

    Ausgehend von Ihren Erfahrungen, Zielen und Möglichkeiten werden gemeinsam mit Ihnen die nächsten Schritte für Ihren Weg in Arbeit oder Ausbildung besprochen.

    Was ist zu beachten?

    • Kommen Sie bitte pünktlich und zuverlässig zum Termin.
    • Bringen Sie bitte Zeugnisse, Zertifikate, Lebenslauf und Ausweisdokumente zum Termin mit, sofern vorhanden.

     

    Hier finden Sie weitere Informationen online:

    Spezielle Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine finden Sie z.B. hier:

  • Arbeitsvertrag

    Wer eine Arbeitsstelle antritt, bekommt einen Arbeitsvertrag. Dieser regelt die wichtigsten Bedingungen eines Arbeitsverhältnisses wie Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch, Höhe des Gehalts und Kündigungsfristen. Beide Seiten – Arbeitnehmer und Arbeitgeber – müssen sich an diese Vereinbarungen halten. Da der Vertrag mit den Unterschriften rechtsbindend wird, unterschreiben Sie ihn erst, wenn Sie den Inhalt auch vollständig verstanden haben.

    Vertragsarten:

    Unbefristeter Arbeitsvertrag

    In der Regel gibt es eine Probezeit von drei oder sechs Monaten. Während dieser Zeit kann ein Arbeitsverhältnis, sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer, kurzfristig innerhalb von zwei Wochen gekündigt werden. Nach Ablauf der Probezeit beginnt ein festes Arbeitsverhältnis mit einem längeren Kündigungsschutz. Die Arbeitszeit beträgt in der Regel bis zu 40 Stunden in der Woche.

    Befristeter Arbeitsvertrag

    Das Arbeitsverhältnis endet zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

    Minijob
    Der maximale Verdienst im Monat beträgt 520 € und ist steuerfrei.

    Steuern und Sozialabgaben:

    Jeder Arbeitnehmer in Deutschland zahlt einen Teil seines Lohnes als Steuern zur Finanzierung der Ausgaben von Bund, Ländern und Kommunen. Arbeitgeber wiederum sind verpflichtet, Sozialabgaben für Ihre Beschäftigten zu zahlen. Im deutschen Sozialsystem soll dadurch die Finanzierung der notwendigsten Lebensunterhaltungskosten der Menschen gesichert werden, wenn sie keine Arbeit finden oder nicht mehr arbeiten können.

    Steuerliche Identifikationsnummer:

    Die Steuer-ID ist eine 11stellige Nummer und dient der Einkommensteuer. Die Arbeitsstelle benötigt diese Nummer. Falls man diese Nummer nicht in seinen Unterlagen hat, kann man sie persönlich bei der Meldebehörde oder schriftlich beim Bundesamt für Steuern erfragen.

    Sozialversicherungsnummer:

    Für eine Arbeitsstelle benötigt man eine Sozialversicherungsnummer. Diese erhält man bei seiner Krankenkasse (z.B. AOK, DAK).

    Schwarzarbeit:

    Eine Arbeit, die bezahlt wird, aber nicht bei Finanzamt und Krankenkasse angemeldet ist und für die somit keine Steuern und Sozialabgaben gezahlt werden, ist illegal und wird in Deutschland als „Schwarzarbeit“ bezeichnet. Es drohen Geld- und Haftstrafen! Wenn jemand Sozialleistungen oder Arbeitslosengeld bekommt, aber trotzdem arbeitet und das dem Sozialamt, der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter verschweigt, nennt man das auch Schwarzarbeit. Man bezieht zu Unrecht staatliche Leistungen, obwohl man einer bezahlten Arbeit nachgeht.

  • Ausbildung

    Nach dem erfolgreichem Abschluss einer weiterführenden Schule oder der Berufsintegrationsklasse an der Berufsschule ist das vorrangige Ziel der Start in eine Berufsausbildung.

    Eine Berufsausbildung dauert in Deutschland in der Regel drei Jahre. Sie beinhaltet die praktische Ausbildung in einem Betrieb und gleichzeitig die theoretische Ausbildung in einer Berufsschule. Das nennt man duales Ausbildungssystem. Das Erlernen eines Berufs ohne Schulbesuch ist nicht möglich.

    So lernt man gleichzeitig Theorie und Praxis kennen und verdient bereits während der Ausbildung Geld in einem Betrieb.

    Es besteht auch die Möglichkeit einer schulischen Ausbildung, siehe Berufliche Schulen

     

    Wer kann weiterhelfen?

    • Integreat App

    Sie finden in der Integreat App in der oberen Leiste unter dem Punkt Angebote“ aktuelle Praktika oder Lehrstellen im Landkreis Bad Kissingen

    • Agentur für Arbeit

    Die Agentur für Arbeit bietet Ihnen Ansprechpartner zu allen Fragen rund um die Möglichkeit einer Ausbildung. Außerdem gibt es hier die Möglichkeit der Berufsberatung, falls Sie noch nicht sicher sein sollten, welche Ausbildung für Sie in Frage kommt.

    • Kolping Bildungswerk 

    Hier sind die Projekte Jobbegleiter oder Arbeit- und Ausbildungschance hilfreich

    • Handwerkskammer HWK

    Für handwerkliche Berufe ist die Handwerkskammer (HWK) zuständig. Die Handwerkskammer hat eine spezielle Ansprechpartnerin für Geflüchtete, die eine Ausbildung anstreben oder eine Einstiegsqualifizierung (EQ) anstreben, die einer Ausbildung vorausgehen kann. Weitere Informationen zur Ausbildung im Handwerk finden Sie hier
    Ansprechpartnerin der Handwerkskammer Service GmbH Würzburg – Passgenaue Besetzung – Willkommenslotse (Flyer)

    Christian Rappold
    Tel.: 0171 2282 063
    E-Mail: christian.rappold@hwk-service.de

    • Industrie – und Handelskammer IHK

    Für Berufe in der industriellen Fertigung, in Handel und Dienstleistungen ist die Industrie – und Handelskammer (IHK) zuständig. Hier geht es also z.B. um Anlagenmechaniker oder Kaufmann/-frau im Groß-und Außenhandel. Auch die Industrie – und Handelskammer hat einen speziellen Ansprechpartner, der zu Ausbildung, Einstiegsqualifizierung und Praktikum beraten kann. Weitere Informationen zur Ausbildung finden Sie in diesem Video (auch auf Arabisch)
    Ansprechpartner der IHK Würzburg-Schweinfurt Mainfranken – Ausbildungsakquisiteur Flüchtlinge

    Marcus Miller

    IHK Würzburg-Schweinfurt

    Ausbildungsakquisiteur für Flüchtlinge

    Tel. 0931 4194-350

    E-Mail:Marcus.Miller@wuerzburg.ihk.de
    Hier erhalten Sie nähere Informationen

    • Berufliche Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft (bfz)

    Der Ausbildungsakquisiteur zeigt Ihnen den Weg ins duale Ausbildungssystem auf und bietet Ihnen individuelle Hilfen für den Start in den Beruf

    Ansprechpartner des bfz

    Ausbildungsakquisiteur für Jugendliche mit Fluchthintergrund (Flyer)

    Bernd Renner

    Tel.: 09721 / 1742 61

    E-Mail: renner.bernd@sw.bfz.de

  • Berufsorientierung/Praktikum

    Praktikum

    Ein guter Einstieg in die Arbeitswelt in Deutschland ist ein Praktikum. Dort können erste Erfahrungen in einer neuen Kultur gesammelt und auch die Sprachkenntnisse verbessert werden. Ein Praktikum kann oft der Start für eine Ausbildung sein.

    Wer kann ein Praktikum machen?

    • Anerkannte Flüchtlinge: Bevor Sie ein Praktikum beginnen, sprechen Sie unbedingt im Jobcenter vor. Das Praktikum muss vom Jobcenter genehmigt werden.
    • Asylbewerber und Geduldete: Ein Praktikum stellt ein Beschäftigungsverhältnis dar und muss deshalb von der Ausländerbehörde genehmigt werden. Dauert ein Praktikum länger als drei Monate, so ist zusätzlich die Zustimmung der Agentur für Arbeit notwendig. Bei einer „Maßnahme bei einem Arbeitgeber“ für arbeitslose Asylbewerber oder Geduldete ist keine Genehmigung der Ausländerbehörde erforderlich.

    Setzen Sie sich also unbedingt vor Praktikumsbeginn mit der Ausländerbehörde und/oder Ihrem Berater bei der Agentur für Arbeit  oder dem Jobcenter zusammen.

    Wie finde ich eine Praktikumsstelle?

    • Integreat App

    Sie finden in der Integreat App in der oberen Leiste unter dem Punkt „Extra“ aktuelle Praktikumsstellen im Landkreis Bad Kissingen

    Freiwilliges Soziales Jahr – FSJ

    Eine gute Alternative zu einem Praktikum bietet das sogenannte Freiwillige Soziale Jahr (FSJ). Wenn Sie die Schulpflicht erfüllt haben und unter 27 Jahre alt sind können Sie an einer sozialen oder kulturellen Einrichtung wertvolle Erfahrungen für ca. 1 Jahr sammeln.

    Mehr Informationen finden Sie unter: fsjkultur-bayern.de

    Auch ein FSJ muss von der Ausländerbehörde genehmigt werden, wenn keine uneingeschränkte Arbeitserlaubnis vorhanden ist.

     

  • Bewerbung

    Wenn Sie in Deutschland eine Ausbildung beginnen oder arbeiten möchten, müssen Sie sich schriftlich bewerben.

    Meistens bewirbt man sich bei einem Unternehmen, weil dieses eine Stellenanzeige aufgegeben hat. Das bedeutet, dass das Unternehmen auf der Suche nach neuen Mitarbeitern ist. In der Stellenanzeige steht, um was für eine Arbeit oder Ausbildung es sich handelt und welche Erwartungen das Unternehmen an den Mitarbeiter hat.  Dort steht auch, wo und wie Sie sich bewerben müssen.

    Wenn das Unternehmen Interesse an Ihnen hat, werden Sie meistens zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, in dem Sie sich persönlich vorstellen. Bitte planen Sie sich Zeit ein und erscheinen Sie unbedingt pünktlich zu dem Termin. Am besten bereiten Sie sich vorher ausführlich auf das Gespräch vor und sammeln auch wichtige Informationen über die Firma. Besuchen Sie die Website des Unternehmens und lesen die Geschichte der Firma durch und informieren sich über die Produkte oder Dienstleistungen. Wenn Sie pünktlich zum Termin erscheinen und während dem Gespräch auch Fragen stellen, zeigen Sie im Unternehmen Ihre Motivation und Ihr Interesse für die Ausbildung oder Arbeit.

    Anschreiben:

    In Ihrem persönlichen Anschreiben stellen Sie sich kurz vor und sagen, warum Sie für die offene Stelle geeignet sind. Beschreiben Sie zum Beispiel, welche Erfahrungen Sie auch schon in Ihrem Heimatland gemacht haben. Informieren Sie sich über die Firma und beschreiben Sie, warum Sie gerade dort arbeiten möchten. Ihr Anschreiben sollte auf eine Seite passen. Unterschreiben Sie Ihr Anschreiben. Es gibt im Internet viele Vorlagen und Hilfen. Wichtig ist, dass Sie nicht einfach etwas übernehmen. Ihr Anschreiben muss zu Ihnen und der Stelle passen.

    Lebenslauf:

    Der Lebenslauf listet Ihre gesamten Erfahrungen auf und ist wie eine große Tabelle aufgebaut. Schreiben Sie von wann bis wann Sie bei welcher Firma gearbeitet haben. Schreiben Sie, wo und wann Sie eine Ausbildung oder ein Studium gemacht haben. Schreiben Sie, wo Sie zur Schule gegangen sind und welchen Abschluss Sie wann gemacht haben. Sie müssen kein Foto in Ihren  Lebenslauf einfügen, aber viele Firmen finden es gut, wenn Sie es dennoch machen. Wenn Sie ein Foto verwenden möchten, nutzen Sie jedoch kein Selfie, sondern lassen ein professionelles Bewerbungsfoto beim Fotografen erstellen.

    Zeugnisse:

    Es ist wichtig, dass Sie Kopien von Ihren Zeugnissen mitschicken (keine Originale!). Zeugnisse sind Ihr Schulabschluss, Ihr Studienabschluss und Arbeitszeugnisse aus der Vergangenheit. Die Zeugnisse sollten auf Deutsch oder Englisch sein, sonst sollten diese übersetzt werden. Auch Nachweise über Praktika, für die Arbeit relevante Fortbildungen oder Zertifikate von Ihrem Deutschkurs sollten Sie mitschicken.

    Wie verschicken Sie Ihre Bewerbung?

    In der Stellenanzeige steht, wie Sie sich bewerben sollen. Lesen Sie genau, was dort drinnen steht.

    Schriftlich:

    Kaufen Sie eine schöne Bewerbungsmappe und legen Sie Ihr Anschreiben, Ihren Lebenslauf und Ihre Zeugnisse hinein. Geben Sie Ihre Bewerbungsmappe in einen großen Umschlag (Mappe nicht knicken!) und schicken Sie Ihre Bewerbung dann mit der Post an die Adresse, die in der Stellenanzeige genannt ist.

    E-Mail:

    Viele Bewerbungen werden mittlerweile über eine E-Mail verschickt. Fügen Sie Ihr Anschreiben, Ihren Lebenslauf und Ihre Zeugnisse zu einer PDF-Datei zusammen und schicken Sie diese im Anhang der E-Mail mit. Schreiben Sie in der E-Mail noch einen kurzen Text an die Person, die Ihre Bewerbung bekommt.

    Online:

    Große Firmen haben eine eigene Website, auf der Sie sich bewerben müssen. Dort müssen Sie sich mit Ihrer E-Mailadresse anmelden und können dann dort Ihre Bewerbung verschicken.

    Weitere hilfreiche Tipps für die Bewerbung:

    • Das Jobcenter in Bad Kissingen stellt einen Arbeitsbereich mit Computer und Drucker zur Verfügung, an dem Sie unproblematisch Ihre Bewerbung schreiben und ausdrucken können
    • Das Mehrgenerationenhaus in Bad Kissingen bietet einen PC-Kurs „Computer & Begegnung“ an, in dem Sie unter anderem auch einen Lebenslauf schreiben können (Flyer)
      Ansprechpartner im MGH Bad Kissingen

    Katja Kellermann und Georg Panzer

    Telefon: 0971 / 699 33 81

    Wir sind weiter online und telefonisch für Sie erreichbar. In dringenden Fällen können Sie auch einen Termin für ein persönliches Gespräch vereinbaren.

    Von-Hessing-Str. 1

    97688 Bad Kissingen

    • Planet Beruf
    • Europass
      Europass ist ein mehrsprachiges Onlineportal (über 20 Sprachen), das Migranten hilft, ihre Fähigkeiten und Kenntnisse sichtbar zu machen. Es bietet die kostenlose Möglichkeit, mit einem Onlinetool einen Sprachenpass oder einen Lebenslauf zu erstellen. Sie finden auf Europass auch wichtige Tipps für gute Bewerbungen.
      »»europass.cedefop.europa.eu/de
    • Hilfe bei der Bewerbung

    Hier können Sie sich kostenlos einen Lebenslauf und ein Anschreiben erstellen lassen. Teilweise können Sie Ihre Daten auch aus Xing oder LinkedIn importieren. Es ist auch möglich, eigene Texte in die Vorlage zu schreiben oder Dateien zu importieren.
    generator.bewerbung.net
    generator.bewerbung.de

    www.lebenslauf2go.de/

    • Weitere Informationen

    Hier finden Sie Informationen und Vorlagen für Anschreiben und Lebensläufe:
    www.bewerbung2go.de 

    www.bewerbungswissen.net

    karrierebibel.de/bewerbungsschreiben/

    • Sprachübungen
      Auf dem VHS-Lernportal „Ich will Deutsch lernen“ und der Seite des Goethe-Instituts „Deutsch für dich“ finden Sie Übungen zum Thema Bewerbung und der Berufswelt allgemein. Dadurch lernen Sie etwas über die Arbeitswelt und verbessern Ihre Deutschkenntnisse

    www.goethe.de/prj/dfd/de/home.cfm

    • App „Bewerbung: Fit fürs Vorstellungsgespräch“

    Mit dieser App können Vorstellungsgespräche vor- und nachbereitet werden. Verfügbar für Android.

Anerkennung ausländischer Schul- und Berufsabschlüsse
  • Zeugnisse und Anerkennung

    Zeugnisse spielen in Deutschland eine wichtige Rolle für die Schule, das Studium oder den Beruf. Mit Zeugnissen wird nachgewiesen, was bereits alles gelernt und geleistet wurde. Zeugnisse sind die entscheidende Voraussetzung, ob Sie eine Arbeitsstelle bekommen oder ob Sie zu einer Schule oder einem Studium zugelassen werden. Wer im Ausland bereits Zeugnisse in der Schule, in einer Ausbildung oder in einem Studium erworben hat, sollte sich darum bemühen, dass diese Zeugnisse in Deutschland anerkannt werden. Das heißt, es wird geprüft, für welche Arbeit/ Ausbildung/ Schule geflüchtete Menschen oder Menschen mit Migrationshintergrund durch Ihre Zeugnisse in Deutschland qualifiziert sind.

    Für den Fall, dass keine Zeugnisse vorhanden sind, kann die Berufserfahrung und die beruflichen Fähigkeiten durch Tests anerkannt werden.

    Erste Anlaufstelle ist der Ansprechpartner in der Agentur für Arbeit oder im Jobcenter.

    Anerkennung schulischer Abschlusszeugnisse:

    Für die Bewertung von außerbayerischen Abschlusszeugnissen ist die Zeugnisanerkennungsstelle zuständig.

    Die Vorgehensweise erklärt Ihnen folgender Flyer

     

    Anerkennung beruflicher Auslandsqualifizierungen:

    Auf der Website anerkennung-in-deutschland.de gibt es zahlreiche Informationen zum Thema Anerkennung von beruflichen Qualifikationen.

    Außerdem stellt das Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge einen Flyer mit Informationen zum Anerkennungsverfahren zur Verfügung. Diesen finden Sie hier.


    Reglementierte Berufe
    : Zur Ausübung der Tätigkeit in Deutschland sind ein Berufsabschluss und dessen Anerkennung verpflichtend (z.B. Ärztinnen und Ärzte, Erzieherinnen und Erzieher)

    Nicht reglementierte Berufe: Eine Anerkennung ist nicht notwendig, aber sinnvoll um den erlernten Beruf in Deutschland auszuüben (z.B. Mechanikerinnen und Mechaniker, Industriekaufleute)

    Da für unterschiedliche Berufe auch unterschiedliche Stellen für die Anerkennung der Berufsqualifizierung verantwortlich sind, ist folgender Onlinedienst hilfreich, um die richtige Stelle zu finden. Auf den Seiten finden Sie auch zahlreiche weitere Informationen:

    Anerkennung in Deutschland – Berater Deutsch

    Anerkennung in Deutschland – Berater Englisch

    Anerkennung in Deutschland – Berater Arabisch

    Anerkennung in Deutschland – Berater Französisch

     

    Beratungsstellen:

    Da der Prozess der Anerkennung komplex sein kann, stehen diverse Beratungsstellen zur Verfügung, die Ihnen bei ihren Anliegen behilflich sein können:

    Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

    Mara Röllinger

    Tel.: 0931 309 08 – 1194

    E-Mail: m.roellinger@hwk-ufr.de

     

     

    • Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule (Flyer)

    Beratung rund um das Thema Studium

    Nähere Informationen finden Sie hier.

  • Flüchtlinge - berufliche Qualifikationen einschätzen und anerkennen

    Auf dem pq-Portal  finden Sie umfassende Informationen zu ausländischen Aus- und Fortbildungsberufen. Neben berufsspezifischen
    Basisinformationen, etwa der Bezeichnung des Aus- oder Fortbildungsabschlusses und seiner deutschen Übersetzung, enthalten die Berufsprofile Beschreibungen des Berufsbildes mit seinen Lernzielen und wesentlichen Ausbildungsinhalten sowie der Ausbildungsdauer, Informationen zu Regelungen und Rechtsgrundlagen sowie weiterführende Dokumente.

    Wichtig: noch sind nicht für alle Länder die Informationen hinterlegt!

Deutsch lernen - Sprachkurse / Integrationskurse
  • Allgemeines

    Der Integrationskurs ist ein wichtiger Sprachkurs, wenn Geflüchtete anerkannt sind. In dem Kurs lernen sie Deutsch und erfahren vieles über die deutsche Gesellschaft und Kultur. So können sie sich besser integrieren und an der Gesellschaft teilhaben.

    Auf der Webseite des BAMF finden Sie genaue Informationen in mehreren Sprachen.

    Hinweis: Integrationskurse sind nicht für Kinder und Jugendliche, die noch eine Schule besuchen.

    Welche Kursarten gibt es?

    • Integrationskurse
      Geflüchtete sowie Migrantinnen und Migranten, die auf Dauer in Deutschland leben werden, nehmen an Integrationskursen teil. Das sind meistens Vollzeitkurse, die aus mehreren Modulen bestehen und bis zu einem Jahr dauern. Das Sprachziel ist B1 und man bekommt bei erfolgreicher Teilnahme ein Zertifikat. Es besteht die Möglichkeit, Teile des Kurses zu wiederholen, wenn man die Prüfung nicht besteht.
    • Integrationskurse mit Alphabetisierung

    Diese Kurse sind etwas länger als normale Integrationskurse. Sie sind für Geflüchtete sowie Migrantinnen und Migranten, die die lateinische Schrift noch nicht lesen und schreiben können. Das Sprachziel ist A2 oder B1 und man bekommt bei erfolgreicher Teilnahme ein Sprachzertifikat.

    Wer kann einen Integrationskurs besuchen?

    • Migrantinnen und Migranten mit dauerhaftem Aufenthaltstitel für die Bundesrepublik Deutschland
    • EU-Bürger mit einem Wohnsitz in Deutschland
    • Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler
    • Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive (im Moment: Iran, Irak, Syrien, Eritrea und Somalia) und Anerkannte
    • Geduldete gem.§ 60a Abs. 2 S.3 AufenthG

    Hier finden Sie weitere Informationen.

    Was müssen Sie beachten?

    • Berechtigung zur Teilnahme

    Wer einen Integrationskurs besuchen möchte, kann einen Berechtigungsschein beim BAMF beantragen (Antrag auf Zulassung zum Integrationskurs).

    • Verpflichtung zur Teilnahme

    Asylbewerberinnen und Asylbewerber oder Anerkannte können zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet werden (von Ausländeramt, Sozialamt oder Jobcenter).

    • Einstufungstest

    Vor dem Kurs erfolgt beim Kursanbieter ein Einstufungstest. Damit wird geprüft, ob schon Deutschkenntnisse vorhanden sind und mit welchem Kursabschnitt begonnen werden kann.

    Wie ist der Kurs aufgebaut?

    Der Integrationskurs hat zwei Teile, Sprachkurs und Orientierungskurs:

    • Sprachkurs

    600 Stunden Deutschunterricht (oder 900 Stunden bei Integrationskurs mit Alphabetisierung). Der Sprachkurs endet mit der Prüfung: Deutschtest für Zuwanderer (DTZ). Das Ziel ist das Erreichen des Sprachniveaus B1 (oder A2 bei Integrationskurs mit Alphabetisierung).

    • Orientierungskurs:

    Dauer 100 Stunden. Sie lernen Deutschland kennen und erhalten wichtige Informationen über Gesetze, Politik, Kultur und Geschichte des Landes. Der Kurs endet mit der Prüfung: Leben in Deutschland.

    Wenn Sie beide Prüfungen bestehen, dann bekommen Sie das „Zertifikat Integrationskurs“.

    Wieviel kostet ein Integrationskurs?

    • Teilnehmerinnen und Teilnehmer ohne BAMF-Berechtigungsschein (Selbstzahler) bezahlen 390 Euro pro Modul (=100 Stunden).
    • Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit BAMF-Berechtigungsschein bezahlen 195 Euro pro Modul (=100 Stunden).
    • Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe und Teilnehmer mit sehr geringem Einkommen können ganz von den Kosten befreit werden. Kundinnen und Kunden des Jobcenters sind automatisch von den Kosten befreit.

     

     

  • Integrationskurse im Landkreis Bad Kissingen

    Folgende Kursträger bieten derzeit im Landkreis Bad Kissingen Integrationskurse an:

    • bfz
      Berufliche Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft Schweinfurt gGmbH

    Maxstraße 24
    97688 Bad Kissingen

    Ansprechperson:
    Amer Al Hakawati
    Tel.: 0971 / 699 353 331

     

    • BSI
      Bildungs- und Schulungs-Institut gGmbH

    Röntgenstr. 8
    97688 Bad Kissingen

    Ansprechperson:
    Esin Uzun
    Tel.: 09721 / 947 352

     

    • R.A.B.E. e.V.
      Rhöner Akademie für Bildung und Entwicklung

    Dr.-Gartenhof-Str. 6
    97769 Bad Brückenau

    Ansprechperson:
    Karl-Friedrich Krohm
    Tel.: 09741 / 93 77 559

     

    Hier finden Sie laufende und geplante Integrationskurse im Landkreis Bad Kissingen.

     

Deutsch lernen - Berufsbezogene Sprachförderung
  • Allgemeines

    Berufsbezogene Deutschkurse helfen Deutschkenntnisse weiter zu verbessern. Die Kurse verbinden Deutsch-Unterricht und berufliche Qualifizierung und sind für Migrantinnen und Migranten sowie Geflüchtete, die ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Die sogenannten DeuFöV-Kurse können während dem Beruf, der Ausbildung oder einer berufsqualifizierenden Maßnahme oder als Vorbereitung auf den Berufseinstieg in Deutschland besucht werden.

    Voraussetzungen:

    Teilnahmevoraussetzung ist ein Sprachniveau von mindestens B1.

    Es gibt 3 Basismodule mit jeweils 300 Unterrichtseinheiten, mit denen Sie das Sprachniveau C2 erreichen können. Jedes dieser Module schließt mit einer Zertifikatsprüfung ab.
    Von B1 auf B2

    Von B2 auf C1

    Von C1 auf C2

    Flyer Berufssprachkurse (gem. § 45a AufenthG)

    Deutsch
    Englisch
    Arabisch
    Russisch

    Auf der Seite vom BAMF finden Sie weitere Informationen.

  • Berufsbezogene Sprachkurse in Bad Kissingen

    Folgender Kursträger bietet derzeit im Landkreis Bad Kissingen Berufsbezogene Sprachkurse an:

    • bfz
      Berufliche Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft Schweinfurt gGmbH

    Columbiastr. 23

    97688 Bad Kissingen

    Ansprechperson:
    Amer Al Hakawati

    Tel.: 0971 / 699 353 31

     

    • BSI
      Bildungs- und Schulungs-Institut gGmbH

    Röntgenstr. 8

    97688 Bad Kissingen

     

    Ansprechperson:
    Esin Uzun

    Tel.: 09721 / 947 352

    Hier finden Sie berufsbezogene Sprachkurse im Landkreis Bad Kissingen

  • Hilfreiche Tools

    Bildwörterbuch für Handwerkliche Vokabeln in fünf Sprachen
    Der Landesverband der Unternehmer Frauen im Handwerk Niedersachsen und Bayern hat mit „Willkommen im Handwerk“ ein Bildwörterbuch  veröffentlicht, mit den wichtigsten Handwerksbegriffen in den Sprachen Englisch, Französisch, Polnisch, Arabisch und Farsi.
    Download

Deutsch lernen - Offene Gesprächskreise
  • Offene Gesprächskreise

    Neben den offiziellen Deutschkursen gibt es im Landkreis Bad Kissingen viele Möglichkeiten, Deutsch zu üben. Zu diesen Gruppen kann jeder kommen, unabhängig vom Land oder Aufenthaltsstatus.

     

    Sprach-Café im Mehrgenerationenhaus

    Mittwoch von 14.30 – 16:30 Uhr mit offener Sprechstunde für Fragen/Probleme

    Ansprechpartnerin:
    Katja Kellermann

    Tel. 0971 / 699 3381

    Ort: Mehrgenerationenhaus

    Von-Hessing-Str. 1

    97688 Bad Kissingen

     

    Hier finden Sie die Liste mit offenen Gesprächskreisen im Landkreis Bad Kissingen.

Deutsch lernen - Selbst lernen
  • Linklisten

    Über das Smartphone oder am Computer kann auch Deutsch gelernt werden.

Bilderwörterbuch - Wörterbuch
  • ICOON for refugees App

    Die kostenlose ICOON for refugees App für Android beinhaltet tausend wichtigste Symbole und Fotos aus dem Bildwörterbuch ICOON.

     

  • point it® - Language kit for refugees

    point it® – Language kit for refugees: Der Klassiker unter den Bildwörterbüchern ist mit einer Gesamtauflage von über zwei Millionen zum internationalen Bestseller und zum meistverkauften Fotobuch aller Zeiten geworden. Diese spezielle Version für Flüchtlinge und Asylbewerber wurde in enger Abstimmung mit dem Amt für Soziales und Familie und dem Türkischen Akademiker-Verein der Stadt Ravensburg, TAVIR e.V. geschaffen.

     

  • Arabdict - Allgemein- und Fachwörterbuch

    Arabdict  ist ein Allgemein- und Fachwörterbuch
    Deutsch-Arabisch & Arabisch-Deutsch mit dem Schwerpunkt Wirtschaft, Recht und Politik. Aufgrund des
    Mangels an Online-Fachwörterbüchern für das Arabische und das Deutsche, haben wir es uns zur
    Aufgabe gemacht, ein solches Wörterbuch zu erstellen.

     

  • Refugee phrase book

    Refugee phrase book: Einfache Phrasen in Deutsch, Französisch, Englisch, Turkisch, Arabisch-Syrisch mit phonetischer Schrift, Dari, Urdu, Bangla mit phonetischer Schrift. Die 24 Seiten können ausgedruckt werden und helfen Flüchtlingen als auch Ehrenamtliche.

  • babadada - Wortlisten in wählbaren Sprachen

    babadada zeigt nach Themen geordnet, die 1.300 wichtigsten Wörter in 2 wählbaren Sprachen (bekannte Sprache und Lernsprache). Die Einfachheit dieses Ansatzes ermöglicht es, „alle“ Sprachen und Dialekte der Welt zu berücksichtigen (derzeit rund 100, geplant sind weit mehr).

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